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Reitsportverein Köpenick e.V.
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Beitragsordnung des Reitsportvereins Köpenick e. V.
1. Aufnahme von neuen Mitgliedern
1.1. Die Aufnahmegebühr beträgt 50 Euro.
1.2. Bei Aufnahme ist eine Kaution in Höhe von 50 Euro zu hinterlegen.
2. Beiträge
2.1. Für ausübende volljährige Mitglieder beträgt der monatliche Beitragssatz 10 Euro.
2.2. Für ausübende Mitglieder bis 16 Jahre beträgt
der monatliche Beitragssatz 5 Euro.
2.3. Für ausübende Mitglieder über 16 bis 18 Jahre beträgt der monatliche Beitragssatz 7,50 Euro.
Dieser Beitragssatz gilt auch für Mitglieder über 18 Jahre, wenn sie Schüler oder
BAFÖG-berechtigte Studenten sind.
2.4. Für ausübende Familien (2 Erwachsene und alle Kinder bis 18 Jahre) beträgt der monatliche Beitragssatz 20 Euro.
2.5. Für alle anderen Mitglieder beträgt der monatliche Beitragssatz 5 Euro.
2.7. In Ausnahmefällen kann der Vorstand aufgrund von
Anträgen der Mitglieder eine befristete Herabsetzung
der Beiträge festlegen.
3. Organisation
3.1. Die Beiträge sind mindestens quartalsweise im Voraus
zu bezahlen.
3.2. Es wird angestrebt, die Beiträge im Bankeinzugsverfahren
zu begleichen. Es ist deshalb gewünscht, daß die
Mitglieder Bankeinzugsermächtigungen erteilen. Im Bankeinzugsverfahren
sind folgende Beiträge zu entrichten:
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Jahresbeitrag |
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Beiträge
gem. 2.1. |
110,00
Euro |
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Beiträge
gem. 2.2. |
50,00
Euro |
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Beiträge
gem. 2.3. |
80
Euro |
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Beiträge
gem. 2.4. |
200
Euro |
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Beiträge
gem. 2.5. |
110
Euro |
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Die Vergünstigung beim Jahresbeitrag kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn die Beiträge bis zum 25. Januar auf das Konto des RSV eingezahlt werden.
3.3. Mitglieder, die ihre Beiträge nicht termingerecht
zahlen, werden gemahnt.
Für die 1. Mahnung ist eine Gebühr von 5,00 Euro
zu entrichten.
Für die 2. Mahnung ist eine Gebühr von 7,50 Euro
zu entrichten.
Die 1. Mahnung erfolgt durch Aushang. Die 2. Mahnung erfolgt
durch Einschreiben mit Rückschein. Die Kosten dafür
trägt das Vereinsmitglied zusätzlich.
Mitglieder, die nach zweimaliger Mahnung ihrer Beitragspflicht
nicht nachkommen, werden
gem. § 4 Abs. 3 der Satzung
aus dem Reitsportverein ausgeschlossen.
Die Beitragsordnung wurde am 29. 11. 2007 von der Mitgliederversammlung beschlossen und mit Wirkung vom 01. 01. 2008 in Kraft gesetzt. Der Vorstand ist berechtigt, in Ausnahmefällen für die Gebühren gem. Pkt. 1 Ratenzahlung zu vereinbaren.
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